Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Angaben
Unseren dargestellten Angaben auf unserer Internetseite oder anderen Portalen, liegen die uns im Kundenauftrag erteilten Auskünfte zugrunde. Diese sind deshalb grundsätzlich unverbindlich, insbesondere bleiben hier der Zwischenverkauf bzw. –vermietung vorbehalten. Bei unrichtigen und, oder unvollständigen Angaben haften wir nur, sofern vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Unsere Informationen bzw. Angaben sind vom Leistungs- bzw. Informationsempfänger (hier im späteren Verlauf einfach "Kunde“ genannt) grundsätzlich immer vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit einer vorherigen, schriftlichen Zustimmung unsererseits, an Dritte weitergegeben werden. Sofern sich der Kunde nicht an diese Vorgaben hält, so schuldet er uns die Provision in der weiter unten genannten Höhe, falls wegen des Verstoßes ein Vertrag mit dem Dritten zustande gekommen ist.
Vorkenntnis
Sofern der Kunde die durch uns nachgewiesene Möglichkeit zum Vertragsabschluss bereits bekannt, so hat er uns dies schnellstmöglich, schriftlich mitzuteilen.
Entstehung eines Provisionsanspruches
Unser Anspruch auf eine Provision entsteht immer dann, wenn aufgrund unserer Informationsweitergabe (unsere Angaben) bzw. durch unsere Vermittlungsarbeit ein Vertrag zu dem von uns vorgestellten oder vermittelten Vertragsobjektes (später einfach „Hauptvertrag“ genannt) zustande kommt. Hier reicht auch schon eine reine Mitursächlichkeit aus. Wird ein Hauptvertrag zu abgeänderten bzw. anderen Bedingungen vereinbart bzw. abgeschlossen, als wir diese vermittelt haben, oder kommt der Hauptvertrag mit einem anderen Vertragsobjekt mit unserem Vertragspartners oder mit einem anderen Vertragspartner zustande, so bleibt unser Provisionsanspruch davon unberührt und gültig, falls der Hauptvertrag mit unserem Informationsangebot bzw. mit unseren Konditionen zum Vermittlungsobjekt, wirtschaftlich fast identisch sind.
Ein Anspruch auf Provision bleibt auch dann grundsätzlich immer bestehen, wenn ein Hauptvertrag durch ein auflösendes Ereignis erlöschen sollte. Ebenfalls gilt dies, wenn ein Hauptvertrag durch die Ausübung von gesetzlichen bzw. vertraglichen Rücktrittsrechten erlöschen sollte, falls dieses Rücktrittsrecht aus zu vertretenden Gründen ausgeübt wird. Sofern es sich bei der Nutzung dieses Anfechtungsrechtes durch einen, unserer Kunden bzw. Partner nicht um eine Anfechtung, verursacht durch arglistige Täuschung oder Bedrohung der anderen Vertragsparter handelt, so können wir grundsätzlich immer Schadensersatz verlangen.
Provisionsfälligkeit
Unser Anspruch auf Provision wird immer direkt bei Abschluss einer erfolgreichen Vermittlertätigkeit bzw. eines Hauptvertrages fällig. Sofern wir durch mehrere Auftraggeber beauftragt worden sind, so haften diese grundsätzlich immer gesamtschuldnerisch für den gesamten Provisionsanspruch. Sofern Verzug bei der Provionszahlung eintreten sollte, so werden automatisch Verzugszinsen in Höhe von 3,5 Prozent p.a. über Bundesbankdiskontsatz zu zahlen.
Höhe der Provision - Provisionssätze
Die nachfolgend aufgeführten Provisionssätze gelten bei unserer Vermittlertätigkeit bzw. Beauftragung automatisch als vereinbart.
Einfamilienhäusern, Reihenhäusern, einzelnen Wohnhäusern, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen:
Es gilt das Doppelprovisionsmodell, wobei jeweils der Verkäufer und Käufer einen hälftigen Anteil von 2,38% auf den Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu tragen haben. Die Gesamtprovision beträgt somit nur 4,76% inkl. der MwSt von dem vereinbarten Kaufpreis (siehe auch Bestellerprinzip).
Provision bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeimmobilien:
Beim Verkauf von den oben genannten Immobilien kann die Maklerprovision frei verhandelt werden. In der Regel gilt bei uns eine Käuferprovision in Höhe von 5,95 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises. Besondere Immobilien können jedoch auch individuell vereinbart werden.
Vermietung bzw. Verpachtung und auch Leasing von gewerblichen Flächen:
- 3,0 Monatsmieten bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren Dauer
- 3 Prozent der Zehnjahresmietsumme bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von über 5 Jahren Dauer. Dabei zählt ein Optionszeitraum als Teil der vereinbarten Laufzeit
Zu der vereinbarten Provision wird immer die aktuell gültige Umsatzsteuer addiert und in Rechnung gestellt.
Ende der Maklertätigkeit
Sofern der Auftrag nicht mehr ausgeführt werden kann oder soll, so hat der Kunde uns dazu schriftlich zu unterrichten.
Schadenersatz
Erfüllt der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen vorsätzlich nicht, so sind wir berechtigt, Schadensersatz für unsere investierte Arbeit zu verlangen.
Teilunwirksamkeit
Sollten Teile unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so gelten die gültigen Teile weiterhin und die ungültigen, rechtsunwirksamen Teile werden durch die gültigen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kunden und Vollkaufleute ist ausschließlich Köln.