Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unseren dargestellten Angaben auf unserer Internetseite oder anderen Portalen, liegen die uns im Kundenauftrag erteilten Auskünfte zugrunde. Diese sind deshalb grundsätzlich unverbindlich, insbesondere bleiben hier der Zwischenverkauf bzw. –vermietung vorbehalten. Bei unrichtigen und, oder unvollständigen Angaben haften wir nur, sofern vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Unsere Informationen bzw. Angaben sind vom Leistungs- bzw. Informationsempfänger (hier im späteren Verlauf einfach "Kunde“ genannt) grundsätzlich immer vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit einer vorherigen, schriftlichen Zustimmung unsererseits, an Dritte weitergegeben werden. Sofern sich der Kunde nicht an diese Vorgaben hält, so schuldet er uns die Provision in der weiter unten genannten Höhe, falls wegen des Verstoßes ein Vertrag mit dem Dritten zustande gekommen ist.
Sofern der Kunde die durch uns nachgewiesene Möglichkeit zum Vertragsabschluss bereits bekannt, so hat er uns dies schnellstmöglich, schriftlich mitzuteilen.
Unser Anspruch auf eine Provision entsteht immer dann, wenn aufgrund unserer Informationsweitergabe (unsere Angaben) bzw. durch unsere Vermittlungsarbeit ein Vertrag zu dem von uns vorgestellten oder vermittelten Vertragsobjektes (später einfach „Hauptvertrag“ genannt) zustande kommt. Hier reicht auch schon eine reine Mitursächlichkeit aus. Wird ein Hauptvertrag zu abgeänderten bzw. anderen Bedingungen vereinbart bzw. abgeschlossen, als wir diese vermittelt haben, oder kommt der Hauptvertrag mit einem anderen Vertragsobjekt mit unserem Vertragspartners oder mit einem anderen Vertragspartner zustande, so bleibt unser Provisionsanspruch davon unberührt und gültig, falls der Hauptvertrag mit unserem Informationsangebot bzw. mit unseren Konditionen zum Vermittlungsobjekt, wirtschaftlich fast identisch sind.
Ein Anspruch auf Provision bleibt auch dann grundsätzlich immer bestehen, wenn ein Hauptvertrag durch ein auflösendes Ereignis erlöschen sollte. Ebenfalls gilt dies, wenn ein Hauptvertrag durch die Ausübung von gesetzlichen bzw. vertraglichen Rücktrittsrechten erlöschen sollte, falls dieses Rücktrittsrecht aus zu vertretenden Gründen ausgeübt wird. Sofern es sich bei der Nutzung dieses Anfechtungsrechtes durch einen, unserer Kunden bzw. Partner nicht um eine Anfechtung, verursacht durch arglistige Täuschung oder Bedrohung der anderen Vertragsparter handelt, so können wir grundsätzlich immer Schadensersatz verlangen.
Unser Anspruch auf Provision wird immer direkt bei Abschluss einer erfolgreichen Vermittlertätigkeit bzw. eines Hauptvertrages fällig. Sofern wir durch mehrere Auftraggeber beauftragt worden sind, so haften diese grundsätzlich immer gesamtschuldnerisch für den gesamten Provisionsanspruch. Sofern Verzug bei der Provionszahlung eintreten sollte, so werden automatisch Verzugszinsen in Höhe von 3,5 Prozent p.a. über Bundesbankdiskontsatz zu zahlen.
Die nachfolgend aufgeführten Provisionssätze gelten bei unserer Vermittlertätigkeit bzw. Beauftragung automatisch als vereinbart.
Es gilt das Doppelprovisionsmodell, wobei jeweils der Verkäufer und Käufer einen hälftigen Anteil von 2,38% auf den Kaufpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu tragen haben. Die Gesamtprovision beträgt somit nur 4,76% inkl. der MwSt von dem vereinbarten Kaufpreis (siehe auch Bestellerprinzip).
Beim Verkauf von den oben genannten Immobilien kann die Maklerprovision frei verhandelt werden. In der Regel gilt bei uns eine Käuferprovision in Höhe von 5,95 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises. Besondere Immobilien können jedoch auch individuell vereinbart werden.
Zu der vereinbarten Provision wird immer die aktuell gültige Umsatzsteuer addiert und in Rechnung gestellt.
Sofern der Auftrag nicht mehr ausgeführt werden kann oder soll, so hat der Kunde uns dazu schriftlich zu unterrichten.
Erfüllt der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen vorsätzlich nicht, so sind wir berechtigt, Schadensersatz für unsere investierte Arbeit zu verlangen.
Sollten Teile unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so gelten die gültigen Teile weiterhin und die ungültigen, rechtsunwirksamen Teile werden durch die gültigen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kunden und Vollkaufleute ist ausschließlich Köln.
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Unter dem Begriff Allgemeine Geschäftsbedingungen versteht man vorformulierte Vertragsklauseln, die eine Vertragspartei der anderen bei einem Geschäftsabschluss stellt. Sie sind dafür gedacht, wiederkehrende Abläufe zu standardisieren und Rechtsbeziehungen effizienter zu gestalten. Für Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche Arbeitserleichterung, da nicht jedes Mal neue Vertragsbedingungen ausgehandelt werden müssen. Auf der anderen Seite dienen AGB aber auch dazu, rechtliche Klarheit zu schaffen und den Rahmen eines Geschäfts für beide Seiten vorhersehbar zu machen.
In nahezu jedem wirtschaftlichen Bereich kommen AGB zum Einsatz – sei es beim Online-Shopping, bei Dienstleistungsverträgen oder auch bei Miet- und Leasingverträgen. Sie regeln etwa Lieferbedingungen, Zahlungsmodalitäten oder Haftungsfragen. Viele dieser Punkte sind zwar auch im Gesetz geregelt, doch durch AGB lassen sich die gesetzlichen Vorgaben an die individuellen Gegebenheiten eines Unternehmens anpassen. Damit tragen sie zu einem einheitlichen Geschäftsablauf bei und verhindern Missverständnisse, die ohne diese vertragliche Grundlage leicht entstehen könnten.
Ein wesentlicher Aspekt der AGB besteht darin, dass sie nicht nur den Anbieter, sondern auch den Kunden schützen sollen. Je klarer die Bedingungen formuliert sind, desto besser können sich beide Seiten auf den Geschäftsabschluss einstellen. So weiß der Kunde von Beginn an, welche Rechte und Pflichten er hat, und das Unternehmen kann sicherstellen, dass es im Ernstfall rechtlich abgesichert ist. Diese Transparenz wirkt vertrauensbildend und ist daher nicht nur eine juristische Notwendigkeit, sondern auch ein wichtiges Element der Kundenbeziehung.
Damit AGB gültig sind, müssen sie bestimmten gesetzlichen Kriterien entsprechen. Sie dürfen keine überraschenden oder unangemessenen Klauseln enthalten, die den Vertragspartner benachteiligen. Außerdem ist es notwendig, dass die AGB klar und verständlich formuliert sind, damit der Vertragspartner sie auch wirklich nachvollziehen kann. In Deutschland unterliegen sie der Kontrolle durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere den §§ 305 ff. Diese Regelungen sorgen dafür, dass ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Vertragsparteien gewährleistet bleibt.
Besonders im Online-Handel spielen AGB eine herausragende Rolle. Da hier in den meisten Fällen kein persönliches Gespräch zwischen Anbieter und Käufer stattfindet, müssen die Rechte und Pflichten schriftlich und eindeutig niedergelegt sein. Kunden sind verpflichtet, die AGB vor Abschluss einer Bestellung zur Kenntnis zu nehmen, häufig per Bestätigung über ein Kontrollkästchen. Für die Anbieter ist dies rechtlich notwendig, um verbindliche Vereinbarungen zu schaffen und sich gegen mögliche Streitigkeiten abzusichern.
Sobald Geschäfte über Ländergrenzen hinweg stattfinden, gewinnen AGB noch mehr an Bedeutung. Unterschiedliche nationale Rechtsordnungen können zu Unsicherheiten führen, wenn nicht klar geregelt ist, welches Recht Anwendung findet oder welche Gerichtsstände zuständig sind. Durch sorgfältig formulierte AGB lässt sich dieser Punkt klarstellen, was sowohl für Unternehmen als auch für deren Geschäftspartner von großer Wichtigkeit ist. Gerade in Zeiten globalisierten Handels trägt dies erheblich zur Planungssicherheit bei.
Auch wenn AGB juristische Texte sind, ist es entscheidend, dass sie in einer Sprache formuliert sind, die für Laien nachvollziehbar bleibt. Komplexe Formulierungen oder unnötiger Fachjargon können potenzielle Kunden abschrecken und unter Umständen sogar dazu führen, dass Klauseln für unwirksam erklärt werden. Deshalb legen viele Unternehmen zunehmend Wert darauf, ihre AGB benutzerfreundlich zu gestalten und mit klaren Gliederungen sowie einfachen Worten zu arbeiten, um das Vertrauen ihrer Kunden nicht zu gefährden.
Sollten Meinungsverschiedenheiten zwischen Vertragspartnern auftreten, bieten AGB eine klare Grundlage für die Klärung. Sie legen fest, wie mit Problemen wie Lieferverzögerungen, Reklamationen oder Schadensfällen umgegangen wird. Auf diese Weise reduzieren sie das Risiko langwieriger und kostspieliger Rechtsstreitigkeiten, da sich viele Fragen bereits durch die vorab festgelegten Bestimmungen beantworten lassen. Für Gerichte stellen sie ebenfalls eine wichtige Orientierung dar, da sie aufzeigen, was zwischen den Parteien konkret vereinbart wurde.