Das Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip kennt fast jeder Immobilienmakler, doch auch als Vermieter sollte man wissen, was sich hinter diesem Begriff verbirgt.

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Was ist das Bestellerprinzip?


Wie in allen anderen Branchen und Bereichen auch, muss man für etwas, das man bestellt hat, auch bezahlen. Seit 2015 gilt dies auch auf dem Immoblilienmarkt. Vorher mussten die Mieter die Provision bezahlen, die für den beauftragten Makler angefallen sind. Seit das Bestellerprinzip in Kraft getreten ist, muss der Eigentümer einer Immobilie den Kosten für den Makler übernehmen, wenn er diesen für die Vermietung beauftragt. Diese Änderung wurde im Zuge der Mietpreisbremse eingeführt, deren Grund die zunehmend fehlenden Mietwohnungen sind.

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Welche Auswirkungen hat das Bestellerprinzip?


Bedeutung für den Eigentümer einer Immobilie: Viele Eigentümer, die eine Wohnung vermieten möchten, beauftragen hierfür einen Makler. Dies erspart dem Eigentümer viel Zeit und Aufwand. Der Makler kümmert sich anschließend um das Verfassen eines geeigneten Inserates, stattet es mit Fotos und Informationen aus und inseriert es anschließend auf dem Wohnungsmarkt. Die Interessenten nehmen danach ausschließlich Kontakt mit dem Makler auf. Er vereinbart Termine für die Besichtigung und prüft die Unterlagen der Interessenten. Nachdem er einen passenden Mieter ausgewählt hat, erhält er vom Eigentümer seine Provision.

Bedeutung für den Mieter: Für den Mieter hat das eingeführte Bestellerprinzip keine Auswirkungen. Es ist dennoch ratsam, wenn auch Mieter wissen, wie sich die Provision zusammensetzt und zustande kommt. Sobald der Mieter einen Mietvertrag unterschreibt, ist eine Vermietung abgeschlossen und der Makler erhält seine Courtage, die der Eigentümer zahlt. Hierbei darf der Vermieter die entstandenen Kosten in keiner Weise auf den Mieter übertragen. Falls er das doch tut, bricht er das Rechtsgesetz und der Mieter kann einen Anwalt hinzuschalten.

Doch nicht nur Vermieter, auch Mieter können einen Makler beauftragen. Falls man sich aus Zeitmangel oder aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht selbst um die Suche einer Wohnung kümmern kann, besteht die Möglichkeit, den Makler damit zu beauftragen. Hierfür müssen dem Makler die Wünsche und Kriterien mitgeteilt werde. Auf dieser Grundlage sucht er anschließend passende Objekte heraus. In diesem Fall muss der Mieter selbst für die anfallede Kosten aufkommen, da er von ihm selbst beauftragt wurde.

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Gefahr für den Mieter


Leider sind Fälle bekannt, in denen der Eigentümer und der Makler versucht haben, das Bestellerprinzip zu umgehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Mieter immer das Kleingedruckte liest und genau hinhört, was der Vermieter sagt. Man sollte darauf achten, dass man nicht blindlings einen Maklervertrag unterschreibt, in dem festgesetzt ist, dass man den Makler selbst beauftragt hat. Sollte ein Vermieter versuchen, die Kosten auf den Mieter zu übertragen, verstößt er gegen das Gesetz. In einem solchen Fall sollte ein Anwalt oder das Gewerbeaufsichtsamt informiert werden.

Der Verkauf von Immobilien


Bei dem Verkauf einer Immobilie gibt es kein Bestellerprinzip. Auch für den Immobilienverkauf kann ein Makler beauftragt werden, dieser muss jedoch nicht vom Eigentümer bezahlt werden. Die Provision, deren Höhe von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, muss der Käufer beim Vertragsabschluss bezahlen. In einigen Bundesländern wird es jedoch so geregelt, dass die Provision auf den Käufer und auf den Verkäufer aufgeteilt wird.

Seitdem es das Bestellerprinzip bei Vermietungen gibt, wurde auch immer wieder darüber diskutiert, ob es auch bei Verkäufen gelten soll. Bis zum jetzigen Zeitpunkt gibt es hierfür noch keine feste Regelung, doch die Fraktion der Grünen/Bündnis 90 haben sich schon mit den Entwürfen befasst. Allerdings gehen die Meinungen in den Reihen der Politik in diesem Thema noch weit auseinander.

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Wo liegen die Vor- und Nachteile?


Vorteile für den Mieter: Für den Mieter sind die Angebote für Mietwohnungen nicht mehr mit Kosten verbunden. Nachteile für den Mieter: Um die Provisionskosten wieder reinzuholen, setzen die Eigentümer oft höhere Mieten fest. Weiterhin gibt es weniger private Angebote für Mietwohnungen im Internet, seitdem das Bestellerprinzip gilt. Für Mieter, die über zu wenig Bonität verfügen, haben es deshalb schwer, eine passende Wohnung zu finden und es gibt keinerlei Vertragsfreiheiten.

Vorteile für den Vermieter: Der Makler, der vom Eigentümer beauftragt wird, agiert nur nach den Interessen des Eigentümers und ist auch nur ihm gegenüber verpflichtet. Weiterhin erhöht sich die Nachfrage nach den Mietobjekten, da es mit interessanten und aussagekräftigen Exposes beworben wird. Der Eigentümer hat mit einem Makler einen geringeren Zeit- und Arbeitsaufwand. Nachteile für den Vermieter: Die Kosten für den Makler muss der Eigentümer aus der eigenen Tasche bezahlen und es gibt keine Freiheiten im Vertrag.

Vorteile für den Makler


Mit dem Bestellerprinzip ist nur noch der Eigentümer der Vertragspartner des Immobilienmaklers und er kann eine höhere Nachfrage für die Objekte verzeichnen. Weiterhin muss er keine Widerrufsbelehrung und keine Nachweisbestätigung für den Mieter mehr aufstellen.

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Nachteile für den Makler


Für den Makler steigt mit dem Bestellerprinzip auch die Konkurrenz, da es immer mehr Maklerbüros gibt. Er hat weiterhin keine Vertragsfreiheit mehr und die Ansprüche der Vermieter sind gestiegen. Für einige Maklerbüros hat sich die Zahl der Aufträge verringert.

Pluspunkte für den Makler


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