Der Makler

Früher wurde er "Mäkler" genannt, was aus dem Niederdeutschen für mäkeln oder makeln kommt und so viel bedeutet, wie: "Geschäfte machen". Ein Makler ist also jemand, mit dem man ein Geschäft machen kann bzw. der eines in die Wege leiten kann. Den ein Makler ist eine Person, die die Gelegenheit oder die Möglichkeit vermittelt, einen Vertrag abzuschließen. Im Falle des Immobilienmaklers ist dies dann eindeutig der Kaufvertrag oder die Miet- bzw. Pachtvertrag. Ein Makler kann auch Finanzdienstleistungen vermitteln, dies wollen wir aber hier außer Acht lassen.

Was macht ein Immobilienmakler?


Der Immobilienmakler vermittelt also zwischen Verkäufer und Käufer oder zwischen Vermieter und Mieter. Für diese Dienstleistung berechnet er eine Vermittlungsprovision. Wenn Sie also Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen wollen, dann können Sie sich an einen Makler wenden und dieser wird dann die Verkaufsabsicht bewerben umso möglichst viele Kaufinteressenten zu sammeln. Von diesen wird dann eine Partei (bestenfalls) die Immobilie kaufen wollen. Bevor er jedoch die Verkaufsabsicht bewerben wird, muss er - in Abstimmung mit dem Verkäufer - den Verkehrswert ermitteln und festlegen.

Dies ist dann also der Kaufpreis für die Immobilie. Danach wird er das Objekt bewerben und die Anfragen koordinieren und "in geregelte Bahnen bringen". In der Regel erfolgen dann einige Besichtigungstermine und dann der Verkauf der Wohnung. Ebenfalls natürlich auch, wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen wollen. Das hört sich im ersten Moment recht einfach an, ist aber mit einer großen Arbeit verbunden.

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Der Verkauf der Immobilie


Die Arbeit des Maklers ist getan, wenn sich Verkäufer und Käufer einig sind und es zu einem Notartermin kommt. Dort erfolgt dann die Beurkundung der Verkaufsabsicht, bei der der Makler ebenfalls anwesend ist. Er wird sogar im Kaufvertrag mit aufgenommen, und mit seiner Vermittlungsprovision aufgeführt. Diese ist fällig, wenn der Kauf vollzogen ist und der Immobilienmakler somit seine Arbeit erledigt hat. Vorher hat er vermutlich eine Vielzahl von Besichtigungsterminen durchgeführt und viele Fragen beantwortet. Es werden einige Arbeitsstunden benötigt um eine Immobilie zu einem guten Preis zu verkaufen.

Geld! Guter Preis!

Die Vermittlungsprovison


Für seine Arbeit als Vermittler erhält der Makler eine Maklerprovison bzw. Vermittlungsprovision, welche heutzutage stark schwankend ist. Die übliche Höhe beträgt 3,25% des Kaufpreises einer Immobilie. Jedoch beobachten wir zur Zeit "abgehobene" und eher überzogene Vermittlungsprovisionen von bis zu 7% des Verkehrswertes. Diese Vorgehensweise bewerten wir eher als unseriös und tatsächlich total überzogen.



Das Bestellerprinzip


Bei dem Thema Bestellerprinzip handelt es sich um ein Streitthema. Hier spielen auch diverse politische und wirtschaftliche Interessen eine große Rolle. Damit Sie als Kunde das Thema einfach verstehen können, haben wir es hier in einem extra Artikel thematisiert: Das Bestellerprinzip.

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Beliebte Stadtteile


In Köln gibt es natürlich auch Stadteile, welche besonders beliebt sind. Hier sind wichtige Pluspunkte: die Lage und die gute Verkehrsanbindung. Zum Beispiel sind hier natürlich zu erwähnen: die Innenstadt, Köln-Deutz, Sülz, die Altstadt Nord oder Braunsfeld. Insgesamt hat sich der ganze Immobilienmarkt in der Domstadt sehr positiv entwickelt. Die Preise sind gestiegen, da viele Sparer keine vernüfntige Anlageform gefunden haben. Da diese Menschen nun auch noch in den Markt gekommen sind, finden sich noch mehr potentielle Käufer, welche um den Kauf einer Immobilie regelrecht wetteifern. Diese Situation ist für einen Verkäufer natürlich otimal, da er so den Preis diktieren kann.

Köln ist eine wunderbare Stadt!


Pluspunkte für den Makler


Sicherlich wollen Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung zum Besten Preis verkaufen. Und natürlich sehr schnell und ohne 200 Besichtigungstermine. Wer kann Ihnen dabei helfen? Natürlich Ihr Immobilienmakler des Vertrauens! Denn ein sehr großer Vorteil ist die perfekte Verkaufserfahrung im Internet und einer Kartei von Interessenten, die nur darauf warten eine Immobilie angeboten zu bekommen. Denn seitdem es auf der Bank keine Zinsen mehr gibt, ist plötzlich das Betongold bzw. die Immobilienrendite sehr gefragt! Zögern Sie also nicht, wenn Sie Ihre Wohnung in Köln verkaufen wollen! Oder wenn Sie ein Haus verkaufen wollen! Sprechen Sie uns einfach an! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Woher kommt der Name?


Ein Makler ist ein Handelsmakler, der im Auftrag anderer Personen oder sogenannter Wirtschaftssubjekte, die Tätigkeit eines Absatzmittlers wahrnimmt. Das bedeutet, dass er gewerbsmäßig, die Vermittlung von Waren, Immobilien, Wertpapieren, Versicherungen oder anderer Dinge übernimmt. Und dies dann entweder zur Miete oder zum An- oder Verkauf. Dafür erhält er dann eine Vergütung, welche meist Provision genannt wird. Im Englischen übrigens "Broker" genannt.

Die Besonderheit bei der Arbeit des Maklers besteht darin, dass es sich nicht um ein auf Dauer angelegtes Vertragsverhältnis handelt. Ebenfalls besteht die Arbeit rein darin, die Angelegenheit zu vermitteln, und nicht tatsächlich auch den Abschluss des Vertrages zu bearbeiten. Der Makler steht also immer genau zwischen den beiden Vertragsparteien.

Das Wort "Makler" haben wir uns bei den Holländern abgeschaut! Aus dem Mittelniederländischen heraus, über das Niederdeutsche, hat sich der Begriff "machen" (vom "Maken") gebildet und bedeutet so viel, wie "Geschäfte machen". Von der mittelniederländischen Form "Makelaers" in viele ähnliche Begriffe, wie zum Beispiel "Mittelsmann", "Kuppler", "Zwischenperson", "Händler" bis eben in das heutige "Makler" überführt. Makeln ist das offizielle Verb.

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Ein Makler ist ein Kaufmann!


Laut dem Paragraphen 1 des Handelsgestzbuches, ist der Makler auf jeden Fall ein selbständiger Kaufmann. Im Zivilrecht in Deutschland kommt der Makler über die Paragraphen 93 ff. HGB (Handelsmakler) und durch den in den Paragraphen 652 ff. im Bürglichen Gesetzbuch zum Vorschein.

Makler, die sich als Bauträger, Wohnimmobilienverwalter, Immobilienmakler oder Kreditvermittler betätigen, benötigen eine besondere Genehmigung nach Paragraph 34c Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO). Rechtsgrundlagen für Bauträger und Immobilienmakler finden sich ebenfalls in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

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Der Verdienst des Maklers - Provision oder Courtage


Die Bezahlung bzw. den Lohn des Maklers nennt man Courtage, aber meistens Provision. Bei dem Verkauf von Grundstücken bzw. Immobilien im allgemeinen, kann die Provison frei vereinbart werden und liegt in der Regel zwischen drei bis sechs Prozent des entsprechenden Kaufpreises. Dazu kommt jedoch auch noch die aktuell gültige Umsatzsteuer.

Handelt es sich bei der Vermittlungsarbeit auf eine reine Vermietung, dann ist die Provision auf zwei Monatskaltmieten begrenzt. Aber auch hier kommt die gültige Umsatzsteuer noch dazu!

Die Maklerprovision wird bei Abschluss eines entsprechenden Geschäftes direkt fällig, da der Makler für die Vermittlung bezahlt wird und nicht für den tatsächlichen Übergang einer Immobilie.

Die Maklerprovision wird also für die Vermittlungsarbeit des Immobilienmaklers bezahlt. Er führt beide Vertragsparteien zusammen. Er übernimmt vorab die Inserations- und Zeitkosten und die entsprechende Bearbeitung der Anfragen. Er trifft die Auswahl.


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